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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht


Ihnen wurde gekündigt?

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Aachen, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0241-98095360. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Aachen umgehend prüfen. Dieser gibt Ihnen eine erste Einschätzung des Falles und zeigt Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten auf.

Möglicherweise ist Ihre Kündigung fehlerhaft oder ungerechtfertigt. Unsere Rechtsanwälte finden gewiss heraus, wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Rahmen für die Kündigung verlassen hat. Dadurch verliert die Kündigung vielleicht an Rechtswirksamkeit. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Aachen können Sie erfolgreich dagegen angehen. Die Kündigung kann angefochten werden, indem eine Kündigungsschutzklage mit der Forderung nach Weiterbeschäftigung beim Arbeitsgericht Aachen eingereicht wird. Das Minimalziel ist dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln und ein gutes Arbeitszeugnis durchzusetzen.


Dreiwochenfrist beachten!

Doch Achtung, verlieren Sie bitte keine Zeit! Denn nachdem Ihnen die Kündigung zugestellt ist, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um darauf mit einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Aachen zu reagieren. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit mit einer sogenannten materiellen Präklusion versehen hat. Dabei handelt es sich um einen juristischen Fachbegriff, der das Einlegen von Rechtsmitteln mit einer Frist belegt, um rechtliche Verfahren zu straffen. Deshalb gilt, nach Ablauf der dreiwöchigen Frist ist in der Regel keine Klage mehr möglich.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Aachen und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen.
Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Aachen steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Aachen, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Aachen werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr setzen. Mit einem kalenderjährlichen Beitrag von gerade mal 40 Euro sind Sie für alle arbeitsrechtlichen Konflikte gewappnet und können sich zu allen arbeitsrechtlichen Themen von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht umfassend beraten lassen.


Terminvereinbarung

Sofern Sie von einer Kündigung bedroht sind, bitten wir Sie, sich umgehend bei uns zu melden, damit auch hinsichtlich der weiter oben beschriebenen Dreiwochenfrist nichts verrutscht. Es geht darum, schnell Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung zu ermitteln und mit einer anschließenden Klage beim Arbeitsgericht Aachen zu reagieren. Dort muss der Arbeitgeber dem Richter erklären, was Ihn dazu veranlasste Sie zu kündigen.

In vielen Fällen sind die dort vorgetragenen Begründungen, auch nach Ansicht der Richter unzureichend. Die Güteverhandlungen laufen zumeist auf einen Kompromiss hinaus, sofern der Arbeitgeber auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet. Dann kommt es auf das Verhandlungsgeschick an, um eine möglist hohe Abfindung zu erzielen und sich ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern.

Die erfahrenen Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Aachen erzielen bei solchen Verhandlungen in der Regel überdurchschnittlich hohe Abfindungen. Wenn Sie deren Hilfe in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie bitte zeitnah bei uns an, um die Dreiwochenfrist nicht zu versäumen. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Aachen unter der Nummer 0241-98095360.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0241-98095360

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0241-98095360

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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