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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Aachen kann jeder Arbeitnehmer aus Südhessen anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Noch weit darüber hinaus gehen die kostenlosen Leistungen, die den Mitgliedern zur verfügung stehen. Die bekommen neben der umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung, erfolgversprechende Strategien entwickelt und können sich auf Arbeitsrechtsprozesse individuell vorbereiten lassen.


Typische Themen unserer Beratung

●    Konflikte um die Betriebsrente
●    Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
●    Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
●    Ungerechtfertigte Abmahnungen
●    Ausbleiben von Lohnzahlungen
●    Betriebsratsgründung
●    Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
●    Jugendschutzprobleme
●    Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
●    Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen
●    Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage


Ehrenamtliche Beratung im Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Aachen alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für die ratsuchenden Arbeitnehmer kostenlos. Um die Kosten unseres Vereins zu deckeln und dessen Weiterarbeit zu sichern, erheben wir einen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr. Wir hoffen auf das Verständnis aller, dass wir die volle Leistung nur den Mitgliedern unseres Vereins bereitstellen. Das ist einfach auch eine Frage der Fairness.


Warum ist eine kostenlose Vertretung nicht möglich?

Das ist eine Frage die häufig an uns herangetragen wird. Und die schlichte Antwort darauf lautet: Weil es verboten ist. Das hängt mit dem, RVG abgekürzten, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zusammen. Dies schreibt vor, dass für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung ein vorgeschriebener Gebührensatz einzuhalten ist. Der kann bei Nachweis eines entsprechenden Aufwands durch den Rechtsanwalt um das bis zu Zweieinhalbfache erhöht werden. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe beanspruchen für eine Vertretung grundsätzlich nur den einfachen Gebührensatz. Bei der ArbeitnehmerHilfe Aachen gibt es kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Das oben beschriebene RVG hilft den Rechtsschutzversicherungen, die zu erstattenden Leistungen zu berechnen. Die Beratungsleistungen von Rechtsanwälten werden nicht erstattet, weil diese von den Anwälten frei festgelegt werden können und deshalb auch häufig sehr hoch ausfallen. Da unser Verein die Beratung kostenlos anbietet, ist er eine ideale Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung, die arbeitsrechtliche Vertretungen einschließt. Mit einer ergänzenden, kostengünstigen Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Aachen sind Sie deshalb rundum geschützt.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Wenn Arbeitnehmer bedürftig sind und eine Beratung durch den Rechtsanwalt zu teuer erscheint, können zum einen die kostenlose Hilfe unseres Vereins nutzen. Des Weiteren haben sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Durch diese werden die möglichen Gerichtsgebühren und vor allem die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gedeckt. Dazu müssen Sie lediglich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht Aachen beantragen. Falls Sie verhindert sind übernehmen unsere Anwälte das gerne für Sie.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0241-98095360

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0241-98095360

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr